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AUFGABEN

Im Mittelpunkt unserer Aufgaben steht die Rettung von Menschen und Tieren. Im Laufe der Zeit werden wir immer mehr zu universellen Hilfeleistungen gerufen. Technische Einsätze werden immer häufiger, und deren Anforderungen noch ausgeprägter.  Die Einsatzbereiche werden wie folgt zusammengefasst: 

KERNAUFGABEN

Zu den Kernaufgaben gehören Ereignisse, die den Feuerwehren von Gesetz als Grundaufgabe zugewiesen werden. Diese können nicht verrechnet werden. (Brand, Explosion, Elementar, Erdbeben, usw.)

HILFELEISTUNGEN

Die Ereignisse sind gesetzlich dem Aufgabenbereich der Feuerwehr zugewiesen. Einsätze im Kompetenzbereich der Gemeinden können verrechnet werden. Einsätze im Bereich "ABC" und "Fahrzeugunfälle/-brände" müssen über das Zentrale Inkasso GVZ verrechnet werden (Brandmeldeanlagen, Traghilfen Rettungsdienst, Rettung von Mensch und Tier, Chemiewehr, usw.).

DIENSTLEITUNGEN

Diese Einsätze der Feuerwehr gehören weder zu den Kernaufgaben noch zu den Hilfeleistungen. Ihre Leistung obliegt dem Entscheid der einzelnen Städte und Gemeinden. Diese können verrechnet werden
(Ausbildung Kindergarten, Verkehrsdienst, Schülertag, Hilfe Partnerorganisation).

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